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   BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55   

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https://dejure.org/1955,5477
BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55 (https://dejure.org/1955,5477)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1955 - 2 StR 39/55 (https://dejure.org/1955,5477)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1955 - 2 StR 39/55 (https://dejure.org/1955,5477)
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  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
    Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389).
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
    Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389).
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52

    Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige -

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
    Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389).
  • BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
    Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389).
  • RG, 24.10.1930 - I 1035/30

    Wann kann von der Anwendung des § 79 StGB. abgesehen und die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
    Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389).
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