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BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53
Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der …
Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389). - BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389). - BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige - …
Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389). - BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52
Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389). - RG, 24.10.1930 - I 1035/30
Wann kann von der Anwendung des § 79 StGB. abgesehen und die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389).